Mitgliedschaft & Beiträge
Wenn Sie Mitglied des Steinberg Instituts werden möchten, können Sie sich hier das Beitrittsformular herunterladen und die aktuelle Beitragsordnung einsehen.
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist unter der angegebenen Kontaktadresse an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmebeschluss.
Beitragsordnung
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren. Sie kann nur vom
Vorstand des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
(1) Der Vorstand beschließt die Höhe des Beitrags.
(2) Der Vorstand legt die Gebühren fest.
(3) Die festgesetzten Beträge gelten ab dem 1. Januar des folgenden Jahres , in dem der Beschluss gefasst wurde.
§ 3 Beiträge
Beitrags Klasse und Beitragshöhe pro Jahr:
- Natürliche Personen 120 Euro
- Juristische Personen 1.200 Euro
- Personengesellschaften 1.200 Euro
Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr von Euro 100 € erhoben.
(1) Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
(2) Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
(3) Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich durch Einzugsermächtigung zum 01.01. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
(4) Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, erhalten eine Beitragsrechnung. Es ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich 25 Euro zu zahlen.
(5) Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5 Euro pro Mahnung erhoben.
(6) Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
§ 4 Vereinskonto
Die Beiträge sind auf Konto:
Steinberg Institut e.V.
IBAN DE XX XXXXXXX XXXXXXXXXX
BIC CHECKDE81XXX bei Sparkasse Chemnitz
zu zahlen.
§ 5 Vereinsaustritt
Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu jedem Kalenderjahresende zulässig. Zur Einhaltung der Frist ist rechtzeitiger Zugang der Austrittserklärung an ein Mitglied des Vorstandes erforderlich.